Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Plan&Code Automation UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Prototypenbau und 3D-Druck, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Änderungen/Erweiterungen bedürfen der Schriftform. Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Vorlagen (z. B. CAD/STEP/STL) rechtzeitig und in vereinbarter Qualität bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6. Liefer- und Leistungszeiten

Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Höhere Gewalt und vom Anbieter nicht verschuldete Umstände verlängern Fristen angemessen.

7. Abnahme / Übergabe

Werkleistungen (z. B. Softwaremodule, Prototypen) werden nach Mitteilung der Fertigstellung abgenommen. Erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen keine Abnahme oder werden die Leistungen produktiv genutzt, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für 3D-Druckteile gilt: geringfügige Abweichungen in Farbe, Oberflächenbeschaffenheit und Maßhaltigkeit sind material-/verfahrenstypisch und stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen / Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell erstellter Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Quellcodes, Sourcen oder Druckdaten verbleiben beim Anbieter, soweit nicht explizit übertragen.

11. Vertraulichkeit / Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzhinweisen.

12. Schutzrechte Dritter

Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Daten und Modelle frei von Rechten Dritter sind und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

13. Export-/Use-Case-Beschränkungen (3D-Druck)

Die Fertigung sicherheitsrelevanter, medizinischer, waffenrechtlicher oder genehmigungspflichtiger Teile erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Nachweis der Zulässigkeit.

14. Laufzeit / Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Für Service- oder Wartungsverträge gelten die jeweils vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.